Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unterrichts- und Geschäftsbedingungen

1. Jeder Schüler unterliegt der Schulordnung und hat den Anweisungen der Lehrkräfte Folge zu leisten. Die Aufsichtspflicht außerhalb der Unterrichtszeiten und -räume obliegt den Eltern.

2. Sachbeschädigungen in Schulräumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat. Es besteht keine Haftung für mitgebrachte Garderobe und Wertgegegenstände.

3. Essen ist nur an den Tischen im Foyer gestattet und alle Reste und Verpackungen wieder selbst mitzunehmen. Das Rauchen in den Räumen sowie auf den gesamten Schulgelände ist generell nicht gestattet.

4. Das Unterrichtsjahr richtet sich nach dem jeweiligen Schuljahr. Auch während der Schulferien des Landes Baden-Würrtemberg sind die Unterrichtsgebühren zu entrichten. Für bewegliche Ferientage gelten die Richtlinien der Kirchheimer Schulen und wie bekanntgegeben wird.

5. Die Anmeldung ist schriftlich nach der ersten Unterrichtsstunde abzugeben. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Einteilung der Schüler in die Klassenstufen erfolgt durch die Schulleitung.

6. Das Jahreshonorar wird zu Beginn eines jeden Monats zu einem Zwölftel fällig. Die Unterrichtsgebühren sind am Monatsanfang bis spätestens zum 5. Tag des jeweiligen Monats zu entrichten. Die Zahlung erfolgt per Lastschrift-Einzugsverfahren. Bei Änderungen der Bankverbindung ist der Teilnehmer verpflichtet, die Ballettschule Tanja Eichhorn aktiv rechtzeitig informieren. Möglicherweise anfallende Bankgebühren, die durch Fehlbuchungen im Falle der Nicht-Anzeige herrufen werden vom Teilnehmer getragen. Bei Rückruf angeblich unrechtmäßig eingezogener Gebühren ohne vorherige Klärung mit der Schulführung müssen Bankunkosten und Verwaltungsaufwand von den Teilnehmern selbst getragen werden. Die Gebührenordnung ist bei der Schulleitung erfragbar.

7. Zum Einstieg in die Schule ist es möglich, eine kostenpflichtige „Probestunde“ in Anspruch zu nehmen. Die Kosten dieser „Probestunde“ können bei Anmeldung auf die Anmeldegebühr angerechnet werden. Ab dem Besuch der zweiten Unterrichtsstunde ist das Honorar wie unter Punkt 6 beschrieben fällig und es gelten die Unterrichts-, Gebühren- und Geschäftsbedingungen.

8. Um konzentrierten Unterricht zu gewährleisten werden die Erziehungsberechtigten gebeten, während des Unterrichts die Übungsräume nicht zu betreten. Fotografieren und Filmen des Unterrichts ist nicht gestattet.

9. Die Schulordnung wird am Informationsbrett ausgehängt.

10. Prinzipiell kann in Ersatz für nicht wahrgenommene Stunden eine Unterrichtseinheit im selben Level an einem anderen Tag in Anspruch genommen werden. Sollte ein Schüler länger als vier Wochen erkrankt sein, muß dies, falls ein Ruhen des Vertrages gewünscht wird, durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Ab der 5. Woche kann der Vertrag bis zur Genesung ruhen. Sollte das Unterrichtspersonal erkranken, werden Lehrkräfte zur Aufrechterhaltung des Unterrichts zur Verfügung gestellt. Falls dies nicht möglich sein sollte, werden die ausgefallenen Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

11. Falls nicht explizit wiedersprochen, wird mit der Anmeldung anerkannt, dass Foto- und/ oder Videoaufnahmen, die bei öffentlichen Auftritten und Veranstaltungen der Ballettschule entstehen, im Sinne der Ballettschule auf der Internetseite und/oder sonstiger Medien oder für Werbezwecke veröffentlicht werden können.

12. Wer grob gegen die Regeln des Anstandes verstößt, erhält Hausverbot. Die Kursgebühren müssen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter entrichtet werden.

13. Eine Kündigung kann jederzeit per Brief oder E-Mail erfolgen. Neuverträge ab dem 01.03.2022 können mit einer Frist von einem Monat beendet werden (§ 309 Nr. 9 a bis c BGB). Für alle Bestandsverträge bis zum 28.02.2022 gilt die bis dahin vereinbarte Regelung: Bei Eingang bis zum 15. eines Monats wird diese zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Dann entfällt das Jahreshonorar. Telefonische und mündliche Abmeldungen haben rechtlich keine Gültigkeit. Bei Minderjährigen muß die Kündigung durch die Erziehungsberechtigten vorgenommen werden.

14. Sollten einzelne Teile des Vertragswerkes und seiner Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und seiner Bedingungen insgesamt nicht.

15. Gerichtsstand für beide Parteien ist Kirchheim unter Teck.