Hygieneregeln TanzProJekt

Ergänzung Stand 1.Januar 2023

Das Tragen einer Mund-Nasen-Maske im Vorraum und im Unterricht wird bis auf Weiteres auf eine freiwillige Basis gestellt. Auf Wunsch habe ich OP-Masken in der Schule vorrätig, hierfür bitte ich um einen kleinen Beitrag von 1€.

Ich selber werde mich weiterhin durch das Tragen einer Maske schützen. Bei Änderung/Verschärfung der Lage behalte ich mir vor, auch wieder Masken im Eingangsbereich/Umkleide oder auch während des Unterrichts anzuordnen.

Bei Anproben (Uniform, Spitzenschuh-Anprobetag etc.) bitte ich aus Rücksichtnahme nach wie vor um das Tragen zumindest einer OP-Maske. Bei Bedarf habe ich diese in Kinder- und Erwachsenengrößen vorrätig.

Beibehalten werde ich den Ablauf beim Einlass und weiterhin Hautdesinfektionsmittel zur Verfügung stellen. Ausserdem werde ich die Regelungen aus Ziffer 1.3 zum Aufenthalt in der Schule beibehalten.

Ergänzung Stand 24.04.2022

Nach den Osterferien 2022 möchte ich jetzt das Tragen der Maske während des Unterrichts auf eine freiwillige Basis stellen, sofern die Situation sich weiter verbessert.

Die Lockerung der Maskenpflicht beschränkt sich auf den Unterricht – außerhalb des Ballettsaals bitte ich weiterhin um das Tragen einer geeigneten Maske. Ausserdem will ich bis auf weiteres die Regelungen aus Ziffer 1.3 zum Aufenthalt in der Schule beibehalten.


Stand: 02.06.2020            

Voraussetzung für die Aufnahme des Betriebs im Sinne des Absatz 1 Satz 1 der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten – CoronaVO Sportstätten) ist die Wahrung folgender Grundsätze des Infektionsschutzes.

(https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/6310994
Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten sowie Tanzschulen und ähnlichen Einrichtungen)

Diese Hygieneregeln ergänzen bindend die allgemeine Hausordnung der Ballettschule.

1         Betreten und Aufenthalt in der Schule

1.1        Betretungsverbot

Personen,

  1. die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
  2. die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen,
  3. die einer Quarantänepflicht unterliegen

dürfen die Ballettschule im Sinne des § 1 Absatz 1 und des § 2 Absatz 1 CoronaVO nicht betreten.

1.2        Abstandsgebot

Die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern zu Personen, die nicht unter § 3 Absatz 2 Satz 2 CoronaVO (direkte Familienangehörige) fallen, ist zu gewährleisten. Besondere Hinweise für Ausnahmen der Abstandsgebote für direkte Familienangehörige sind im Folgenden weggelassen.

Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt. Im gesamten Schulbereich müssen alle Personen nach ihrem sechsten Geburtstag außerhalb des Unterrichtsraums eine einfache medizinische Maske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske ordnungsgemäß tragen (Mund und Nase müssen bedeckt sein). Die Regelung für das Tragen von Masken im Unterricht wird je nach Sachlage entschieden (z.B. bei Probenarbeit). Im Bedarfsfall kann eine Maske bei der Schulleitung käuflich erworben werden.

Aktuellen Regelungen zu Verkehrswegen in der Schule ist Folge zu leisten.

1.3        Berechtigte Personen

Grundsätzlich ist Stand 02.06.2020 das Betreten der Tanzschule nur dem Lehrpersonal und den Schülern erlaubt. Die Eltern müssen draußen oder in den parkenden Autos auf ihre Kinder warten und dürfen die Schule nicht betreten. Schulkinder verlassen die Schule nach Stundenende selbständig, Vorschulkinder werden von der Lehrkraft zur Tür begleitet und den Eltern übergeben. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs bitte ich die Eltern der Vorschulkinder um pünktliche Abholung der Kinder an der Schultreppe.

In Ausnahmefällen kann ein Elternteil in Absprache mit dem Lehrer für kurze Zeit die Schule betreten, sofern durch die Anmeldung die Daten aus Kapitel 1.7 vorliegen.

1.4        Einlass

Momentan ist die Tür nicht mit der Schnapper-Funktion zu öffnen.

Der Einlass für die Gruppe gemeinsam ist erst dann möglich, wenn der vorherige Kurs komplett die Schule verlassen hat. Der Einlass erfolgt in der gemeinsamen Gruppe. Sollten Sie zu spät kommen – bitte klingeln.

Parallel laufende Kurse werden so umstrukturiert, dass unterschiedliche Klassen nicht aufeinandertreffen. Hierzu können für die Ablage von Überbekleidung und Taschen getrennte Umkleiden genutzt werden. Bei Bedarf erfolgt für die betroffenen Kurse eine entsprechende Kommunikation. Beim Ein- und Ausgang müssen Masken getragen werden.

Ablauf Einlass:

  1. Die Schüler werden von den Lehrern am Eingang abgeholt / eingelassen.
  2. Jeder bekommt Desinfektionsmittel auf die Hände gesprüht. Bitte einwirken lassen und gut verteilen.
  3. Bitte auf jeden Fall mit gewaschenen Händen und unbedingt fertig frisiert kommen.
  4. Bitte die Trainingsbekleidung bereits daheim anziehen, die Umkleiden werden in nächster Zeit lediglich zur Ablage von Überbekleidung über der Uniform dienen. Je Umkleide dürfen sich jeweils unter Berücksichtigung der Abstandsregeln nur max. 2 Personen gleichzeitig aufhalten. Die Aufenthaltsdauer ist auf ein Minimum zu beschränken. Bitte bereits frisiert eintreten.

1.5        Zugang zum Unterricht

Danach kann der Ballettsaal (in Trainingskleidung) betreten und ein Platz an der Stange eingenommen werden. Die Tür wird hierbei ausschließlich vom Lehrer geöffnet. Entsprechende Abstände sind auch an den Ballettstangen einzuhalten. Der eingenommene Platz muss die Stunde über beibehalten werden. Wärmebekleidung, die im Laufe des Trainings abgelegt werden soll, bitte vorerst minimieren.

1.6        Toiletten

Der Toilettenraum ist zeitlich versetzt von max. 1 Person gleichzeitig zu betreten. Warten bitte unter Einhaltung der Abstandsregeln außerhalb.

Seife zum gründlichen Händewaschen steht zur Verfügung. Momentan werden keine Handtücher gestellt. Zum Händetrocknen ist das eigene mitgebrachte Handtuch zu verwenden. Duschen ist nicht möglich. Ein Hautdesinfektionsmittel zur anschließenden Händedesinfektion steht am Waschbecken bereit.

1.7        Sonstige Besucher

Personen, die nicht angemeldete Kursteilnehmer sind, dürfen bis auf weiteres die Schule nicht – oder nur nach vorheriger eindeutiger Absprache mit mir – betreten.

Hierbei müssen laut CoronaVO (ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG) die folgenden Daten zu erhoben und gespeichert werden:

  1. Name und Vorname der Nutzerin oder des Nutzers,
  2. Datum sowie Beginn und Ende des Besuchs, und
  3. Telefonnummer oder Adresse der Nutzerin oder des Nutzers.

Diese Daten werden vier Wochen nach Erhebung gelöscht. Die allgemeinen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt.

2         Trainingsbetrieb

Aus den Vorgaben der CoronaVO ergeben sich folgende Vorgaben für den Trainingsbetrieb:

2.1        Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten

  1. Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern muss zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden.
  2. Ein Training von Tanz- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist (z.B.Fassen der Hände), findet bis auf Weiteres nur eingeschränkt statt. Gegebenenfalls werden die Hände im Anschluss desinfiziert.
  3. Hochintensive Ausdauerbelastungen finden bis auf Weiteres nicht statt.

2.2        Trainings- und Übungseinheiten

  1. Übungen an der Stange erfolgen unter Beibehaltung des individuellen Standorts. Durch die Zusammenlegung beider Säle zur Trainingsdurchführung kann eine Fläche von mindestens 10 Quadratmetern pro Person zur Verfügung gestellt werden.
  2. Übungen mit Raumwegen werden vorwiegend individuell oder in kleinen Gruppen erfolgen.

3         Hygiene

Im gesamten Schulbereich wird verstärkt gelüftet. Die Fenster werden ausschließlich von den Lehrern betätigt.

Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte wie die Stangen werden regelmäßig und sorgfältig gereinigt oder desinfiziert. Zudem ist die regelmäßige Reinigung der Schule intensiviert.

4         Erwerb von Ballettbedarf

Der Erwerb von Ballettbedarf ist mit folgenden Einschränkungen ab sofort wieder möglich:

  1. Bitte senden Sie eine Mail an mich. Daraufhin vereinbaren wir einen Termin.
  2. Spätestens zu Beginn des kommenden Schuljahres werde ich wieder einen gesonderten Termin am Ende der Sommerferien anbieten, bei dem ohne lange Wartezeiten und mit der Möglichkeit der Einhaltung der Abstandsregeln Ballettbedarf erworben werden kann.
  3. Barbezahlung ist wieder möglich.

5         Ansprechpartner und Weisungen

In allen Fällen bin ich als Schulleitung Ihr Ansprechpartner.

Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist der Lehrer für die Einhaltung der genannten Regeln verantwortlich und weisungsbefugt.

Ich behalte mir vor, bei Nichteinhaltung dieser Maßnahmen Schüler vom Unterricht auszuschließen bzw. von meinem Hausrecht Gebrauch zu machen.

Diese Regelungen werden dem laufenden Geschehen angepasst. Gültig ist die jeweils aktuelle Version auf meiner Homepage www.ballettschule-eichhorn.de/hygieneregeln-tanzprojekt.