Gebühren

Gebühren sind als Jahreshonorar festgelegt. Das Jahreshonorar wird zu Beginn eines jeden Monats zu einem Zwölftel fällig. Das erste Honorar ist ab dem Monat der ersten Teilnahme fällig.

Ab dem 1. Juni 2022 werde ich die Gebührenstruktur der Ballettschule einheitlich anpassen auf:

Nichtteilnahme am Unterricht entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Versäumte Stunden können nach Absprache in benachbarten Kursen nachgeholt werden.

Der Einzug der Gebühren erfolgt ausschliesslich über das SEPA Lastschriftverfahren.

Mit der Teilnahme verpflichten Sie sich:

  • Bei Änderungen der Bankverbindung ist der Teilnehmer verpflichtet, die Ballettschule Tanja Eichhorn aktiv rechtzeitig informieren.
  • Möglicherweise anfallende Bankgebühren, die durch Fehlbuchungen im Falle der Nicht-Anzeige herrufen werden vom Teilnehmer getragen.
  • Bei Ihrem Rückruf von uns rechtmäßig eingezogener Gebühren ohne vorherige Klärung mit der Schulführung müssen Bankkosten und Verwaltungsaufwand vom Teilnehmer selbst getragen werden.
  • In jedem Fall einer nicht von der Ballettschule verschuldeten Fehlbuchung erlaube ich mir eine Verwaltungsgebühr von 5€ in Rechnung zu stellen.

Anmeldeformulare finden Sie hier.

Probestunde

Eine Probestunde kostet 10€.

Diese muss vorab per E-Mail an info@ballettschule-eichhorn.de vereinbaren werden. Zur Teilnahme an einer Probestunde neben der entsprechenden Gebühr bitte folgendes Anmeldeformular ausfüllen und mitbringen.

Anmeldegebühr

Die Anmeldegebühr beträgt 30€. Die Gebühr für eine mögliche Probestunde in Höhe von 10€ wird hiermit verrechnet, sofern die Anmeldung spätestens 4 Wochen nach der Probestunde erfolgt.

Kündigung

Eine Kündigung kann jederzeit per Brief oder E-Mail erfolgen. Neuverträge ab dem 01.03.2022 können mit einer Frist von einem Monat beendet werden (§ 309 Nr. 9 a bis c BGB). Für alle Bestandsverträge bis zum 28.02.2022 gilt die bis dahin vereinbarte Regelung: Bei Eingang bis zum 15. eines Monats wird diese zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Dann entfällt das Jahreshonorar. Telefonische und mündliche Abmeldungen haben rechtlich keine Gültigkeit. Bei Minderjährigen muß die Kündigung durch die Erziehungsberechtigten vorgenommen werden.