Häufige Fragen

FRAGE: Ab welchem Alter wird Ballettunterricht angeboten?

Antwort: Im TANZPROJEKT wird Ballettunterricht für Kinder ab dem 4. Lebensjahr erteilt. Bitte beachten Sie, dass die Kinder den Unterricht selbständig und unbegleitet absolvieren. Dies gilt bereits für die Teilnahme an einer Probestunde – elterliche Begleitung ist auch hier nicht möglich. Quereinsteiger mit Vorbildung werden entsprechend in eine bestehende Klasse eingestuft. Gleiches gilt für ältere Neueinsteiger.


FRAGE: Kann ich eine Probestunde machen?

Antwort: Sollten Sie Interesse an einer Probestunde haben, kontaktieren Sie mich bitte unter info@ballettschule-eichhorn.de. Wir vereinbaren dann einen geeigneten Termin / Kurs.

Geben Sie hierzu folgende Informationen an:

  • Interesse an Ballett / Funky Dance / Irish?
  • Vorkenntnisse
  • Alter
  • verfügbare Wochentage

Eine Probestunde kostet 10€. Diese Gebühr wird Ihnen bei einer späteren festen Anmeldung auf die Anmeldegebühr angerechnet, sofern die Anmeldung innerhalb von 4 Wochen erfolgt.

Zur Teilnahme an einer Probestunde bitte die Gebühr und folgendes Probestunde-Anmeldeformular ausfüllen und mitbringen.

Bitte bringen Sie die Probestundengebühr nach Möglichkeit passend in einem beschrifteten Umschlag mit, um meinen Verwaltungsaufwand beim Start zwischen den Stunden so gering wie möglich zu halten.

Die Teilnahme an einer Probestunde ohne vorherige Vereinbarung ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind die Probestunde selbständig und ohne elterliche Begleitung absolvieren können muss und das Betreten der Ballettschule während den Unterrichtszeiten nur ElevInnen gestattet ist.

Bitte weisen Sie mich auf Besonderheiten wie Epilepsie, Asthma, Verletzungen etc. hin, damit ich im Notfall entsprechend informiert bin und noch schneller reagieren kann. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind sein Spray immer parat hat. Danke.


FRAGE: Wie melde ich mich an?

Antwort: Anmeldeformulare können hier heruntergeladen werden.
Für eine vollständige Anmeldung ist sowohl die Anmeldung an sich wie auch die Einwilligung zum Datenschutz und das SEPA Lastschriftmandat notwendig.


FRAGE: Was kostet die Mitgliedschaft im TANZPROJEKT?

Antwort: Die aktuellen Gebühren finden Sie unter http://ballettschule-eichhorn.de/preise/.

Gebühren sind als Jahreshonorar festgelegt. Das Jahreshonorar wird zu Beginn eines jeden Monats zu einem Zwölftel fällig. Das erste Honorar ist – unabhängig vom Einstiegsdatum – ab dem Monat der Teilnahme fällig.

Die Anmeldegebühr beträgt 30€. Die Gebühr für eine mögliche Probestunde in Höhe von 10€ wird hiermit verrechnet, sofern die Anmeldung spätestens 4 Wochen nach der Probestunde erfolgt.

Nichtteilnahme am Unterricht entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Versäumte Stunden können nach Absprache in benachbarten Kursen nachgeholt werden. Hier bitte ich um Voranmeldung per Email. Während der Schulferien findet kein Unterricht statt. Die jeweils aktuellen Ferientermine werden auf der Schulwebseite veröffentlicht.


FRAGE: Uniform und Erscheinungsbild im Unterricht

Antwort: Teil des Unterrichts ist ein ordentliches, gepflegtes Erscheinungsbild der Schülerin. Hierzu gehören ein sauberes Gesicht und Hände, eine ordentliche Flechtfrisur und spätestens ab Grade 2 komplett hochgesteckte Haare (Dutt, Kranz, Halo etc.). Das Tragen von Schmuck sowie Kaugummi ist streng untersagt(Unfallgefahr!) Offene Haare sind unerwünscht, ein Pferdeschwanz oder Zöpfe müssen geflochten sein. Die Uniformpflicht ist einzuhalten. Auf Sauberkeit und ordentliches Erscheinungsbild ist zu achten. Defekte Strumpfhosen bitte austauschen.

Die komplette Uniform ist für sämtliche Klassenstufen in der Ballettschule erhältlich. Bitte vereinbaren Sie einen Anprobe-Termin per E-Mail. Das Tragen der einheitlichen Uniform im Unterricht ist Pflicht.


FRAGE: Was ziehe ich zu meiner ersten Probestunde und später zum Training an? Und wie trage ich meine langen Haare zum Ballettunterricht?

Antwort: Meine SchülerInnen tragen Uniform, bitte besorgen Sie deshalb noch keine Bekleidung, für die Probestunde genügen Leggins und ein T-Shirt, Leihschläppchen können Sie ggf. bei mir in der Schule erhalten.

Eine Elevin soll fertig frisiert und bereits in ihrer Klassenuniform zum Unterricht kommen. Für die jüngeren Schülerinnen: Bitte mit sauberem Gesicht und Händen und einer ordentlichen Frisur. Schmuck ist untersagt – Unfallgefahr!

BITTE KEIN KAUGUMMI IN DER BALLETTSCHULE! Hier besteht die Gefahr des Verschluckens!

Die Uniform unterscheidet sich in den Leistungsstufen. Diese können Sie später komplett bei mir erwerben. Zur Uniformfarbe passende, einheitliche Wickeljäckchen für kühle Tage sind Teil der Uniform. Die Farbskala der Uniform muss auch bei der Wärmebekleidung eingehalten werden. Die Uniformpflicht besteht für alle Klassenstufen. Andere Bekleidung, auch in der gleichen Farbe, ist nicht zulässig. Die Wickeljäckchen in Uniformfarbe sollen möglichst eng anliegen, um eine Korrektur zu ermöglichen. Bitte keine weiten T-Shirts o.a. zum Ballettunterricht tragen. Wichtig: Defekte Strumpfhosen sind auszutauschen (in der Ballettschule ständig erhältlich).

Achtung: zulässig sind nur saubere und nicht färbende Ballettschläppchen mit durchgehender Leder-/Gleitsohle. Geteilte Sohlen dürfen erst ab Intermediate im Wechsel mit Softpoints oder Spitzenschuhen zur Entlastung getragen werden. Gummisohlen sind untersagt.

Gängige Schuhgrößen, Ballettstrumpfhosen in verschiedener Ausführung und Stärke sowie Trikots für alle Klassen habe ich durchgehend für meine Schülerinnen auf Lager. So können unkompliziert und ohne zusätzlichen Versandaufwand (und Klimabelastung!) die Dinge des täglichen Tänzerbedarfs direkt in der Schule bezogen werden. Bitte denken Sie auch an die Umwelt.

Wichtig: Das Haar muss – wie bei jeder Sportart – zum Unterricht hochfrisiert und haltbar festgesteckt sein. Offene Haare, offener Pferdeschwanz oder nur teilweise festgesteckte Haarfrisuren sind (auch aus hygienischen Gründen) nicht erwünscht. Bitte machen Sie Ihrem Kind in der Pre-Primary bis zur Grade 1-Stufe zumindest einen geflochtenen Pferdeschwanz oder geflochtene Zöpfe zum Unterricht. Die Klassen ab Grad 2 (Spaghetti-Träger-Trikot) müssen einen festen und haltbaren Dutt oder eine alternative Hochsteckfrisur (hochgesteckter französicher Zopf, geflochtener Kranz o.ä.) zum Unterricht tragen. Nur so können die Schülerinnen vernünftig und ungehindert tanzen.


FRAGE: Kleiderordnung während der kalten Jahreszeit …

Antwort: Während der kalten Jahreszeit sind Beinwärmer und Wickeljäckchen, die eng am Körper anliegen, erlaubt – die Uniformfarbe ist einzuhalten. Wärmebekleidung können Sie in der Ballettschule erwerben. Selbstverständlich können vor dem Unterricht wärmende Kleidungsstücke über der Uniform getragen werden. Empfohlen: Onesie oder Trainingsanzug. Bitte beachten: Weite Strickjacken, T-Shirts oder Hoodies sind zum Ballettunterricht nicht zulässig.


FRAGE: Wenn ich die Mitgliedschaft im TANZPROJEKT beenden möchte …

Antwort: Eine Kündigung kann jederzeit per Brief oder E-Mail erfolgen. Neuverträge ab dem 01.03.2022 können mit einer Frist von einem Monat beendet werden (§ 309 Nr. 9 a bis c BGB). Für alle Bestandsverträge bis zum 28.02.2022 gilt die bis dahin vereinbarte Regelung: Bei Eingang bis zum 15. eines Monats wird diese zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Dann entfällt das Jahreshonorar. Telefonische und mündliche Abmeldungen haben rechtlich keine Gültigkeit. Bei Minderjährigen muß die Kündigung durch die Erziehungsberechtigten vorgenommen werden.