COVID News

Die aktuellen Corona Regeln für Baden Württemberg finden sie hier.


ARCHIV

ALARMSTUFE II NEUE VERSCHÄRFUNG DER REGELN – 2G+ UND MASKENPFLICHT!

ZUSAMMENFASSUNG DER AKTUELLEN REGELN (STAND 27.12.2021)

Alter Stand 23.09.2021

EIN HINWEIS UND EINE BITTE ZU DEN BEGLEITENDEN AUFLAGEN:

Damit der Schulbetrieb reibungslos funktioniert, müssen die gesetzlichen Regelungen genau erfüllt werden. Zusätzlich gelten selbstverständlich weiterhin meine Hygieneregeln.

Den aktuell vorgeschriebenen Regelungen nach der Corona-Verordnung Absonderung ist unbedingt Folge zu leisten. Bitte beachten Sie bei Fragen hierzu die offizielle Seite https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Datum vom 8.September vorab ein Informationsschreiben an alle öffentlichen und privaten Schule sowie KiTas und Eintrichtungen der Kindertagespflege herausgegeben. Hierin werden folgende, derzeit in Bearbeitung befindliche Maßnahmen bekanntgegeben, die zum 13. September 2021 in Kraft treten sollen:

  1. Testpflicht für nicht-immunisierte Beschäftigte in Schulen und KiTas (täglich).
  2. zusätzlicher Antigentest für Kinder und Jugendliche vom 27.September bis 29.Oktober 2021 (drei anstatt wie bislang zwei Testungen pro Woche).

Eine große Erleichterung für den Ablauf in der Ballettschule ist der Entfall der Sichtkontrolle von Testnachweisen für Schüler. Durch die Nachweise der vergangenen Monate ist mir bei meinen Schülern die Zugehörigkeit zu einer (testenden) Schule bekannt und ich benötige daher keine erneute Vorlage vom Schülerausweis.

Ungeimpfte Erwachsene müssen in der Warnstufe mit 3G einen PCR-Test vorlegen. Kinder unter 6, die derzeit noch nicht in der Schule sind und die im Kindergarten nicht getestet werden, bitte ich vorsorglich zumindest daheim selbst zu testen, damit wir sicher trainieren können. Der Hintergrund: Sollte es zu einem Erkrankungsfall und damit einer Quarantäne kommen, wären sämtliche Schüler der Ballettschule betroffen, da alle bei mir Unterricht erhalten. Ich bitte dringend um Ihre Umsicht bei unklaren Erkältungssymptomen.

Deshalb bitte ich herzlich um Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken.

Vielen Dank dafür.


AKTUELL: Lichtstreif am Horizont auch für die Ballettschulen im Juni 2021!

Die lange Zeit des Wartens scheint zu Ende zu gehen Die Fallzahlen gehen mit großen Schritten nach unten, Impfungen werden möglich und zeigen ihren Effekt und allmählich zeichnet sich auch für uns endlich wieder eine realistische Öffnungsperspektive ab.

Im Landkreis Esslingen ist laut offizieller Feststellung der ersten Landesbeamtin seit letztem Freitag, den 28. Mai die Öffnungsstufe 1 erreicht worden. Für den Neustart des Ballettschulbetriebs ist jedoch das Erreichen der Öffnungsstufe 2 erforderlich. Hierzu muss der Inzidenzwert weitere 14 Tage stabil unter 100 liegen.

Das bedeutet, wenn alles so bleibt, kann es voraussichtlich ab dem 11.06.2021 wieder losgehen!

Ob es für Ballettschulen bessere Regelungen bei stabiler Inzidenz unter 50 gibt, ist leider unklar gehalten. Mit dem Termin oben kann es aber hoffentlich schon bald nach den Pfingstferien wieder losgehen.

Zur Erklärung: Die Landesregierung hat folgende Regelungen für eine stufenweise Öffnung aufgestellt (Stand Mai 2021):

Die Öffnung wird detaillierten Hygiene-Auflagen unterliegen. Diese werden im Wesentlichen auf dem bewährten Hygienekonzept der Ballettschule aufbauen. Hinzukommen werden zusätzliche Regelungen, die den Zutritt für Schüler nur mit Test-, Impf- oder Genesungsnachweis einschränken. Die Details hierzu sind auch bei den Behörden noch nicht klar. Ich werde dazu rechtzeitig weitere Details kommunizieren.

Nach all den Monaten freue ich mich riesig, jetzt endlich wieder starten zu können. Bis dahin bleiben Sie bitte gesund und achten auf sich und alle anderen, damit der positive Trend im Landkreis erhalten bleibt.


Informationen zum November 2020:

Trotz eines wunderbar funktionierenden und sehr diszipliniert angewandten Hygienekonzepts hat es auch uns Ballettschulen erneut getroffen: Seit nunmehr November darf vorerst kein Unterricht stattfinden.

Die COVID19-Pandemie verlangt uns wirklich viel ab und wir segeln durch wahrhaft schwere See – die Erkranktenzahlen steigen stetig. Da heißt es zusammenhalten und hoffnungsvoll sein, dass wir die nunmehr dritte Welle jetzt mit wirksamen Maßnahmen brechen können.

Wir hatten nach streng limitiertem Unterricht direkt nach Pfingsten 2020 die spürbaren Erleichterungen im Unterricht genossen – (fast) alles war wieder möglich, die Einschränkungen im Ballettunterricht nur gering und wir konnten auch nach dem deutlichen erneuten Anstieg der Zahlen durch Lüften und das Tragen von Masken, Desinfizieren und Abstand zu einem sicheren Unterricht viel beitragen. Die Kinder hatten ein Stück Normalität zurück und konnten für die Dauer der Ballettstunde einmal das Geschehen „draußen“ vergessen.

Schon so lange müssen wir auf geliebte Dinge verzichten, um derzeit zumindest die Krankenhäuser funktionsfähig zu halten. Das verlangt unendlich viel Geduld – wollen wir doch endlich wieder im Ballettsaal stehen und trainieren dürfen! Liebe ElevInnen, bleibt dran, macht zuhause Eure Übungen und haltet Euch fit. Sei es mit Seilspringen, Pliés und Rises, Jogging, Radeln oder Dehnübungen – jeden Tag ein wenig ist besser als jetzt lange Zeit gar nichts zu tun. Auf der Schulwebseite ist eine kleine Extra-Sektion fürs Training daheim, falls Ihr Ideen sucht.

Bitte bleiben Sie und bleibt Ihr alle gesund und hoffnungsvoll. Gemeinsam wird es leichter!


Informationen zum 10.10.2020: Update zu Maßgaben der aktuellen Coronaverordnung Sport

Zum 08.10.2020 veröffentlichte das zuständige Kultusministerium ein Update der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sport vom 8. Oktober 2020: https://km-bw.de/CoronaVO+Sport.

Die gute Nachricht – die Regelungen im TANZPROJEKT erfüllen diese Vorgaben bereits (http://ballettschule-eichhorn.de/hygieneregeln-tanzprojekt/).

Die Aktualisierung der allgemeinen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus des Landes Baden-Württemberg mit Gültigkeit ab 19.10.2020 (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/) und die damit verbundene Einstufung als „Pandemiestufe 3“ regelt keine zusätzlichen relevanten Einschränkungen zu den Vorgaben des Kultusministeriums oben.

Natürlich ist in der aktuellen Lage extra Vorsicht geboten. Daher werden wir die Einhaltung der Regelungen weiterhin mit höchster Sorgfalt umsetzen. Ich habe bereits vorletzte Woche eingeführt, dass über die Regelungen meiner Hygieneverordnung hinaus Schulkinder und älter auch im Unterricht eine Maske tragen sollen. Dies ist in Anbetracht der momentanen Situation angemessen, zumutbar und funktionierte seit der Einführung problemlos.


Informationen zum 14.09.2020: Unterricht nach den Sommerferien

Die Vorgaben der CoronaVO haben im Vergleich zur vorigen Regelung weiter den Betrieb in Schulen und Sportstätten erleichtert. Aufgrund der Gesamtsituation will ich am bewährten derzeitigen Konzept und meinen Hygieneregeln festhalten, um größtmöglichen Schutz für alle, Lehrer und Schüler, zu erreichen.

Für Interessierte hier die entsprechenden Links zu den Verordnungen:
Allgemeine Verordnung ab 06. August BW:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

und insbesondere die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport –CoronaVO Sport) zum 14. September 20:
https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E-162515053/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Artikelseiten%20KP-KM/1_FAQ_Corona/SportVO/September%202020/Corona-Verordnung%20Sport%20%E2%80%93%20CoronaVO%20Sport%20vom%203.%20September%202020.pdf


Informationen vom 05.07.2020:
Geglückter Stapellauf! Wichtige Neuigkeiten für alle Eltern und Schüler

nochmals ganz herzlichen Dank an die vielen Helfer, die mich während der Zeit des Lockdowns moralisch und finanziell unterstützt haben.
Jetzt sind schon die ersten zwei Wochen Unterricht seit dem Ende des kompletten verordneten Lockdowns vergangen und mit dieser Mail möchte ich ein Fazit und Ausblick geben, wie es nach derzeitiger Sicht weiter geht:

TRAININGS- UND ÜBUNGSBETRIEB / HYGIENEREGELN:

  • Die neu eingeführten Hygienemaßnahmen haben sich bewährt und funktionieren reibungslos. In den letzten zwei Wochen hat sich gezeigt, wie diszipliniert und aufmerksam der Ablauf in der Ballettschule auch unter den derzeit erschwerten Bedingungen läuft. Ein ganz großes Lob an die SchülerInnen, die vorbildlich alle Maßnahmen unterstützen. Vielen Dank auch an die Eltern, die verständnisvoll bei jedem Wetter vor der Tür ausharren, um ihre Kinder wieder abzuholen. Auch die Kleinsten beweisen, dass sie schon Vieles ganz alleine bewältigen können.
  • Nachdem sich die Lage in Baden-Württemberg nach wie vor weiter verbessert und derzeit trotz des Hochfahrens die Fallzahlen weiter zurück gehen, hat die Landesregierung und das zuständige Kultusministerium die Corona Verordnungen aktualisiert. Diese gilt ab 1.Juli und lässt im Wesentlichen wieder mehr Möglichkeiten im Ablauf der Schule und insbesondere des Trainings- und Übungsbetriebs zu.

Für Interessierte hier die entsprechenden Links zu den Verordnungen:
Allgemeine Verordnung ab 06. August BW:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

und insbesondere die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport –CoronaVO Sport) zum 14. September 20:
https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E-162515053/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Artikelseiten%20KP-KM/1_FAQ_Corona/SportVO/September%202020/Corona-Verordnung%20Sport%20%E2%80%93%20CoronaVO%20Sport%20vom%203.%20September%202020.pdf

Trotz dieser Erweiterung der Möglichkeiten werde ich vorerst im Kern am derzeitigen Konzept und den Hygieneregeln festhalten, um größtmöglichen Schutz für alle, Lehrer und Schüler, zu erreichen.

UNTERRICHTSABLAUF UND HOCHSTUFUNG DER KURSE:

Ich nutze die Gelegenheit, um mit fast allen Kursen neue Lehrplaninhalte des jeweils nächsthöheren GRADES zu erarbeiten. Einerseits spiegelt dies den sehr guten Fortschritt aller wieder und anderseits erfolgen die ersten Übungen eines neuen GRADES im Schwerpunkt nur an der Stange bzw. am Platz. Bis zum neuen Aufführungstermin sollten dann alle wieder einen guten Schub nach vorne gemacht haben.

  • Hierzu wird es für die jeweiligen Gruppe eine separate Information geben.
  • Bitte beachten: Die Unterrichtszeiten und -tage bleiben gleich; die Bezeichnungen im Stundenplan werden sich aber ändern!
  • Für manche Klassen bedeutet die Hochstufung auch, dass sie eine neue Uniformfarbe erhalten werden.

SAVE THE DATE – COPPELIA AM 27. MÄRZ 2021!

Ich freue mich sehr, dass jetzt auch ein neuer Termin für die Ballettaufführung von Coppelia gefunden ist. Details finden Sie demnächst auf der Webseite.

  • Für den Kalender bitte ich Sie, bereits jetzt folgende Termine vorzumerken:
  1. den 27.März 2021 als Aufführungstag sowie
  2. die Generalprobe am 26.März 2021 und
  3. die Hauptprobe am Samstag, den 20.März.
  • Alle Termine finden wieder in der Limburghalle in Weilheim an der Teck statt. Uhrzeiten und Details werden zu einem späteren Zeitpunkt noch bekanntgegeben.

PROGRAMMHEFTE DER AUSGEFALLENEN AUFFÜHRUNG:

Die wunderschönen COPELIA-Programmhefte sollten ursprünglich an der Veranstaltung verkauft werden und der gesamte Erlös sollte an ein UNICEF Projekt gehen.  

  • Dies will ich jetzt nachholen, denn das Heft wird für alle Beteiligten eine tolle Erinnerung sein und zudem können Sie damit gemeinsam einem guten Zweck dienen.
  • Der Mindestpreis pro Heft beträgt 3 €, gerne können Sie auch mehr spenden.
  • Wieviel wir erreicht haben, wird auf der Webseite der Schule veröffentlicht.

Dabei wollen wir folgendes Projekt unterstützen: UNICEF wandelt Kunststoff-Abfälle in wertvolle Baumaterialien für Schulen um und ermöglicht so Kindern den Zugang zu Bildung in einer sauberen Umgebung. Helfen Sie mit!
https://www.youtube.com/watch?time_continue=93&v=DcGWsoCoQK8&feature=emb_logo

BALLETTBEDARF:

Vielen Kindern passen die Schuhe nicht mehr oder die Beine sind für die alte Strumpfhose zu lang geworden.

  • Für den unmittelbaren Bedarf noch vor den Sommerferien (neue Schuhe, Strumpfhosen oder ein Trikot) werde ich zusätzlich am kommenden Samstag, 4.Juli 2020 auf Anfrage Termine anbieten.
  • Zudem werde ich den bewährten Extra-Tag am Ende der Sommerferien in der Ballettschule anbieten. Termin: Freitag, 11. September
  • Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bitte ich um Voranmeldung und ich teile Ihnen dann einen konkreten Termin mit.

Bitte beachten Sie die Hygieneregeln und kommen Sie mit Mundschutz!


Informationen vom 04.06.2020: Wiederaufnahme des Ballettbetriebs

Liebe Eltern und Eleven,

endlich ist es soweit: nach der steten Verbesserung des Corona Infektionsgeschehens dürfen nach der neuesten Verordnung vom 02.06. des Kultus-Ministeriums in Baden-Württemberg auch Ballettschulen zumindest unter weitreichenden Auflagen wieder ihre Pforten öffnen!

Hierzu haben wir Ballettschulen aus dem Raum Stuttgart in den letzten Wochen in gemeinschaftlicher Arbeit entsprechende Regeln erarbeitet. Auf dieser Basis ergibt sich folgendes:

1         Schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts

Die Aufnahme des regulären Unterrichts wird nur stufenweise möglich sein. Ich will hierbei unter Berücksichtigung der oben genannten Auflagen wie folgt vorgehen:

1.1        Freiwilliges Test-Training in der zweiten Pfingstferienwoche

Um die Praktikabilität der Hygienemaßnahmen zu testen, werde ich noch in den Pfingstferien einen „Probelauf“ mit den SchülerInnen der Vocational Grades anbieten. Den genauen Ablauf teile ich den entsprechenden Gruppen in separater Kommunikation mit.

1.2        Stufenweise Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Pfingstferien

Nach dem Ende der Pfingstferien werde ich ab Montag dem 15. Juni wieder mit dem Unterricht beginnen. Hierbei wird die Hygieneregelung in der jeweils aktuellen Form bindende Grundlage des Unterrichts. Dabei gilt die Version auf meiner Homepage als aktuellste. Die aktuelle Version vom 02.06.2020 habe ich beigefügt.

Ich rechne damit, dass, sollte sich die Lage weiterhin weiter entspannen, wir weitere Lockerungen zugesagt bekommen werden – zunächst ist dies aber aus meiner Sicht ein gangbarer Weg.

1.3        Beiträge im Monat Juni

In der regulären Unterrichtszeit wären diese ersten beiden Wochen wegen der Pfingstferien unterrichtsfrei. Ich will im Zusammenhang mit den in den Wirren der Anfangszeit des Lockdowns noch ausstehende Stunden insofern ausgleichen, dass ich für den Monat Juni keine Beiträge einziehen werde. Damit sind nach meiner Rechnung die ausgefallenen Stunden nach Berücksichtigung der Oster- und Pfingstferien sowie der Feiertage mehr als ausgeglichen.

Ich möchte mich nochmals ausdrücklich für die viele Solidarität und die positive Rückmeldung – ganz besonders mit den vielen freiwilligen Zahlungen für den vergangenen Monat bedanken. Leider hat es nicht ganz gereicht aber so konnte ich zumindest einen Großteil meiner fixen Kosten decken. Auch für Juni wäre ich hierbei um Ihre Beteiligung auf freiwilliger Basis sehr dankbar.

1.4        Ballettbedarf

Bis auf weiteres werde ich beim Verkauf von Ballettbedarfsartikeln keine Zahlungen in bar annehmen. Sollten Sie noch vor den Ferien akuten Bedarf haben stimmen Sie bitte einen Termin mit mir ab. Ich werde wie im letzten Jahr wieder zum Ende der Sommerferien einen gesonderten Termin für den Verkauf von Ballettausrüstung anbieten. Informationen dazu werden gesondert kommuniziert.

2         Neuer Termin für die Aufführung am Samstag den 27. März 2021 steht

Bitte merken Sie zusätzlich zum Showtermin die folgenden Termine vor:

Hauptprobe in der Limburghalle am Samstag, 20.März 2021 sowie Generalprobe in der Limburghalle am Freitag, 26.März 2021

Genaue Uhrzeiten werden noch bekanntgegeben. Zusätzlich ist geplant, in der Ballettschule mit einigen der Gruppen eine Durchlaufprobe zu machen. So kann für die Hauptprobe ein reibungsloser Ablauf vorbereitet werden. (Diese Durchlaufprobe wird noch gesondert angekündigt).

Mit den von Ihnen erworbenen Eintrittskarten will ich wie folgt vorgehen:

  1. Die Karten behalten Ihre Gültigkeit für die folgende Aufführung. Um den logistischen Aufwand zu minimieren behalten Sie diese bitte nach Möglichkeit.
  2. Sollten Sie die bei mir erworbenen Karten zurückgeben wollen, füllen Sie bitte beigefügtes Rückgabeformular mit Ihren Kontoinformationen deutlich lesbar aus und legen die Karten im Original in einem Umschlag mit bei. Dann überweise ich Ihnen den Betrag zurück. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
    Karten, die in den Vorverkaufsstellen in Kirchheim und Weilheim erworben wurden, sind bitte dort zurückzugeben (Nummernkreise 500- & 600-).
  3. Sie können die Eintrittskarten auch als Gutschein beim Erwerb von Material aus meinem Ballettverkauf einsetzen.

Wenn auch erst einmal in kleinen Schritten – aber immerhin können wir endlich wieder gemeinsam tanzen. Ich freue mich darauf!

Tanja Eichhorn